Meine Praxis
Auf dieser Seite informiere ich Sie über den Ablauf, die Kosten und die Erstattungsmöglichkeiten in meiner psychotherapeutischen Praxis
Ablauf der Behandlung
Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon oder Email und machen Sie einen Termin mit mir für ein Erstgespräch aus. Dieses dient dazu, ihr Anliegen näher zu erfassen und abzuklären, ob eine Psychotherapie für Sie die geeignete Maßnahme ist. Anschließend finden bis zu vier sogenannte probatorische Sitzungen statt. Dabei legen wir den Fokus darauf, eine vertrauensvolle Beziehung zu entwickeln, welche die Grundlage für unsere weitere Arbeit bildet.
Damit ich sie bei der Lösung ihrer Probleme bestmöglich unterstützen kann, ist eine ausführliche Anamnese, d.h. die Erfassung ihrer relevanten lebensgeschichtlichen Daten und der Vorgeschichte ihrer Erkrankung notwendig. Sie werden feststellen, dass es Ihnen zunehmend leichter fallen wird, sich zu öffnen und Zusammenhänge zu erschließen. Gemeinsam legen wir konkrete Ziele fest, um den Therapiefortschritt stetig überprüfen und anpassen zu können. Spezifische Interventionen und Therapiemethoden werden nun angewandt, um sie in der Erreichung Ihrer Ziele zu unterstützen.
Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern je ca. 50 Minuten. Die Dauer einer verhaltenstherapeutischen Psychotherapie beläuft sich dabei i.d.R. auf 25 bis 60 Sitzungen. Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche, die wir miteinander führen, der Schweigepflicht.
Kostenerstattung
Die Kassenzulassungen für Psychotherapeuten sind besonders in Großstädten trotz des hohen Bedarfs leider beschränkt. Bei meiner Praxis für Psychotherapie handelt es sich um eine Privatpraxis, in der die Kosten der Psychotherapie auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet werden.
Privatversicherte
In der Regel werden die Kosten von den privaten Versicherungen und Beihilfestellen problemlos übernommen. Die Kostenübernahme sowie der Umfang der Leistungen hängen dabei aber von ihrem gewähltem Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei ihrer Versicherung nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen sowie welche Formulare oder Anträge zur Bewilligung einer Verhaltenstherapie benötigt werden und bringen diese zu unserem Erstgespräch mit.
Checkliste zur Abklärung der Kostenübernahme:
Beinhaltet mein Versicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?
Muss die psychotherapeutische Behandlung vorab beantragt werden und wenn ja, gibt es ein spezielles Formular?
Ist die psychotherapeutische Behandlung an eine maximale Sitzungsanzahl pro Kalenderjahr gebunden?
Gibt es andere Besonderheiten oder Begrenzungen?
Bitte beachten Sie, dass meine Rechnungen direkt an Sie gestellt werden und Sie selbst für die Erstattung durch Ihre Krankenkasse verantwortlich sind. Beim Antragsprozedere unterstütze ich Sie natürlich gerne.
Selbstzahler
Sie haben die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. Es besteht hier der Vorteil, dass Umfang und Frequenz der Sitzungen nicht an die Vorgaben Ihrer Kasse gebunden sind und Ihre psychotherapeutische Behandlung nicht aktenkundig wird. Mein Stundensatz richtet sich wie üblich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Einmalig: Erhebung einer biographischen Anamnese: 123,87 € bis 187,69 €.
Pro Therapiestunde (50 min.): 100,52 € bis 153,00 €.
Gesetzlich Versicherte
Eine Abrechnung über Ihre gesetzliche Krankenkasse ist in meiner Privatpraxis i.d.R. nicht möglich. Sie können jedoch bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag zur ambulanten Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung stellen: Haben Sie bereits mehrere kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten kontaktiert und keiner davon konnte Ihnen in einer zumutbaren Wartezeit (ca. drei Monate) einen Therapieplatz anbieten, so ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, die Therapiekosten auch bei einem Psychotherapeuten in privater Praxis zu übernehmen. Mehr dazu im Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer:
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf